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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.04.2001 - 6 U 35/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5896
OLG Köln, 06.04.2001 - 6 U 35/01 (https://dejure.org/2001,5896)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.04.2001 - 6 U 35/01 (https://dejure.org/2001,5896)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. April 2001 - 6 U 35/01 (https://dejure.org/2001,5896)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InVo 2002, 122
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 06.11.1984 - 4 UF 193/84
    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2001 - 6 U 35/01
    Die von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1985, 508/509) rechtfertigt dabei keine abweichende Beurteilung, weil diese sich mit dem hier indessen nicht betroffenen Fall befasst, dass der zu fortlaufenden Unterhaltsleistungen verpflichtete Schuldner die erste Unterhaltsleistung freiwillig zahlt, so dass hinsichtlich dieser Unterhaltsrate die Vollziehung der Geldleistungsverfügung als überflüssig erachtet wurde.
  • OLG Köln, 13.10.2017 - 6 U 83/17

    Wahrung der Vollziehungsfrist bei einer Urteilsverkündung

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich ein Schuldner, der das titulierte Unterlassungsgebot bereits freiwillig endgültig erfüllt und den Gläubiger so gestellt hat, wie dieser bei Vollziehung und Vollstreckung der einstweiligen Verfügung stehen würde, nach den auch das Prozessrecht beherrschenden Grundsätzen von Treu und Glauben nicht auf eine fehlende Vollstreckung des Titels berufen (s. Urteil vom 06.04.2001, 6 U 35/10, InVo 2002, 122, Juris-Tz. 2).
  • LG Köln, 23.03.2017 - 14 O 107/15

    Vollziehungsfrist für die Vollziehung des Arrestbefehls

    Die Kammer schließt sich der Auffassung des OLG Köln an, wonach die Parteizustellung als Vollziehungsakt im Urteilsverfahren nach den auch im Prozessrecht geltenden Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) als bloße Förmelei entbehrlich sein kann, weil der Schuldner die titulierte Unterlassungsanordnung bereits freiwillig und endgültig erfüllt und den Gläubiger so gestellt hat wie dieser bei Vollziehung der Vollstreckung stehen würden (OLG Köln, NJOZ 2001, 1465).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.06.2001 - 15 W 435/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7482
OLG Hamm, 18.06.2001 - 15 W 435/00 (https://dejure.org/2001,7482)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2001 - 15 W 435/00 (https://dejure.org/2001,7482)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2001 - 15 W 435/00 (https://dejure.org/2001,7482)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsvollstreckung; Dinglicher Anspruch; Sicherungshypothek; Zustimmung des Schuldners; Zwangsversteigerung; Eigenheimgrundstück

  • Judicialis

    VwVG NW § 51; ; BGB § 1147

  • rechtsportal.de

    VwVG NW § 51; BGB § 1147
    Verwaltungsvollstreckung wegen des dinglichen Anspruchs aus einer Sicherungshypothek; Zustimmung des Schuldners zur Zwangsversteigerung eines Eigenheimgrundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lünen - 3 K 30/99
  • LG Dortmund - 9 T 858/00
  • OLG Hamm, 18.06.2001 - 15 W 435/00

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 562
  • InVo 2002, 122
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 08.09.1978 - 15 W 196/78
    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2001 - 15 W 435/00
    Die weitere Beschwerde ist jedoch unter dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Gesichtspunkt der Verfahrenszweitbeschwerde (vgl. dazu Senat NJW 1979, 170 = Rpfleger 1979, 32 m.w.N.) eröffnet, weil die Entscheidung des Landgerichts auf einem Verfahrensmangel beruht.
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